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Vereinssatzung:
§ 1 Name
Der Verein führt den Namen "Aktion Regelmäßig", mit dem Zusatz "e.V." nach Eintragung.
§ 2 Sitz
Der Sitz des Vereins ist Mülheim a.d.Ruhr.
§ 3 Ziel und Zweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
(2) Ziel des Vereins ist es, hilfsbedürftige Menschen insbesondere in
Entwicklungsländern zu unterstützen. Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch Hilfeleistung zur Selbsthilfe zur Erfüllung von
Grundbedürfnissen der dort lebenden Bevölkerung wie Nahrung, Wohnung und
Gesundheit. Die Hilfeleistung darf keine Gewalttätigkeit unterstützen.
(3) Die Finanzierung der Hilfeleistung erfolgt durch Spenden. Spender
sind Vereinsmitglieder und die vom Verein geworbenen Spender. Diese
erklären sich bereit, regelmäßig selbstgesetzte Beträge zu spenden.
Jeder Spender hat das Recht, die satzungsgemäße Verwendung der Spenden
zu überprüfen.
§ 4 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 5 Verwendung von Vereinsmitteln
Mittel des Vereins
dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 6 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus den aktiven Gründungsmitgliedern und den Mitgliedern, die durch Berufung der Mitgliederversammlung aufgenommen worden sind.
§ 7 Beitragsregelung
Eine Beitragspflicht besteht nicht. Die Verwaltungskosten tragen die Vereinsmitglieder.
§ 8 Organe
(1) Mitgliederversammlung (MGV)
Die MGV besteht aus den Mitgliedern der "Aktion Regelmäßig". Sie berät
und entscheidet über Art und Umfang der Hilfeleistung im Sinne des § 3.
Sie ist vierteljährlich durch den Vorstand einzuberufen. Die vom
Vorstand einzuhaltende
Frist beträgt zehn Tage. Es wird grundsätzlich mit einfacher
Stimmenmehrheit abgestimmt.
(2) Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei von der MGV gewählten Mitgliedern. Der
Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei
Vorstandsmitglieder vertreten.
§ 9 Dauer der Mitgliedschaft
Der Austritt aus dem Verein ist unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zulässig.
§ 10 Auflösung des Vereins
(1) Die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von 2/3 aller Mitglieder.
(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Genossenschaft der katholischen missionsärztlichen Schwestern e.V., Scharnhölzstraße 37, 46236 Bottrop, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Mülheim a.d. Ruhr, 5.Oktober 2018 / 5.Oktober 1981 eingetragen ins Vereinsregister Mülheim a. d. Ruhr Nr. 1022 am 29.12.82
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