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Vereinssatzung:

§ 1 Name

Der Verein führt den Namen "Aktion Regelmäßig", mit dem Zusatz "e.V." nach Eintragung.

§ 2 Sitz

Der Sitz des Vereins ist Mülheim a.d.Ruhr.

§ 3 Ziel und Zweck

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2) Ziel des Vereins ist es, hilfsbedürftige Menschen insbesondere in Entwicklungsländern zu unterstützen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Hilfeleistung zur Selbsthilfe zur Erfüllung von Grundbedürfnissen der dort lebenden Bevölkerung wie Nahrung, Wohnung und Gesundheit. Die Hilfeleistung darf keine Gewalttätigkeit unterstützen.

(3) Die Finanzierung der Hilfeleistung erfolgt durch Spenden. Spender sind Vereinsmitglieder und die vom Verein geworbenen Spender. Diese erklären sich bereit, regelmäßig selbstgesetzte Beträge zu spenden. Jeder Spender hat das Recht, die satzungsgemäße Verwendung der Spenden zu überprüfen.

§ 4 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 5 Verwendung von Vereinsmitteln

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 6 Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus den aktiven Gründungsmitgliedern und den Mitgliedern, die durch Berufung der Mitgliederversammlung aufgenommen worden sind.

§ 7 Beitragsregelung

Eine Beitragspflicht besteht nicht. Die Verwaltungskosten tragen die Vereinsmitglieder.

§ 8 Organe

(1) Mitgliederversammlung (MGV)

Die MGV besteht aus den Mitgliedern der "Aktion Regelmäßig". Sie berät und entscheidet über Art und Umfang der Hilfeleistung im Sinne des § 3. Sie ist vierteljährlich durch den Vorstand einzuberufen. Die vom Vorstand einzuhaltende Frist beträgt zehn Tage. Es wird grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit abgestimmt.

(2) Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei von der MGV gewählten Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.

§ 9 Dauer der Mitgliedschaft

Der Austritt aus dem Verein ist unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zulässig.

§ 10 Auflösung des Vereins

(1) Die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von 2/3 aller Mitglieder.

(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Genossenschaft der katholischen missionsärztlichen Schwestern e.V., Scharnhölzstraße 37, 46236 Bottrop, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

Mülheim a.d. Ruhr, 5.Oktober 2018 / 5.Oktober 1981      
eingetragen ins Vereinsregister Mülheim a. d. Ruhr Nr. 1022 am 29.12.82


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Aktion Regelmaessige Hilfe e.V.,
Kleefeld 50, 45481 Muelheim a. d. Ruhr
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