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Berichte: Dez. 2011 Juni 2011 Dez. 2010 Aug. 2010 Dez. 2009 Juli 2009 Dez. 2008
Juli 2008 Dez. 2007
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Vereinssatzung:
§ 1 Name
Der Verein führt den Namen "Aktion Regelmäßig", mit dem Zusatz "e.V." nach Eintragung.
§ 2 Sitz
Der Sitz des Vereins ist Mülheim a.d.Ruhr.
§ 3 Ziel und Zweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Ziel des Vereins ist es, hilfsbedürftige Menschen insbesondere in der Dritten Welt zu unterstützen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Hilfeleistung zur Selbsthilfe zur Erfüllung von Grundbedürfnissen der dort lebenden Bevölkerung wie Nahrung, Wohnung und Gesundheit. Die Hilfeleistung darf keine Gewalttätigkeit unterstützen.
(3) Die Finanzierung der Hilfeleistung erfolgt durch Spenden. Spender sind Vereinsmitglieder und die vom Verein geworbenen Spender. Diese erklären sich bereit, regelmäßig selbstgesetzte Beträge zu spenden. Jeder Spender hat das Recht, die satzungsgemäße Verwendung der Spenden zu überprüfen.
§ 4 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 5 Verwendung von Vereinsmitteln
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 6 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus den Gründungsmitgliedern. Mitglieder können nur durch Berufung der Mitgliedsversammlung aufgenommen werden.
§ 7 Beitragsregelung
Eine Beitragspflicht besteht nicht. Die Verwaltungskosten tragen die Vereinsmitglieder.
§ 8 Organe
(1) Mitgliederversammlung (MGV)
Die MGV besteht aus den Mitgliedern der "Aktion Regelmäßig". Sie berät und entscheidet über Art und Umfang der Hilfeleistung im Sinne des § 3. Sie ist vierteljährlich durch den Vorstand einzuberufen. Die vom Vorstand einzuhaltende
Frist beträgt zehn Tage. Es wird grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit abgestimmt.
(2) Vorstand
Der Vorstand besteht aus drei von der MGV gewählten Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
§ 9 Dauer der Mitgliedschaft
Der Austritt aus dem Verein ist unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zulässig. (Anmerkung: dies gilt für die Gründungsmitglieder, nicht jedoch für die Spender die jederzeit ihre Spendentätigkeit beginnen und beenden können)
§ 10 Auflösung des Vereins
(1) Die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von 2/3 aller Mitglieder.
(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an das bischöfliche Hilfswerk "Misereor" Zentrale in Aachen.
Mülheim a.d. Ruhr, 5.Oktober 1981 eingetragen ins Vereinsregister Mülheim a. d. Ruhr Nr. 1022 am 29.12.82
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